Celenus Sport- & Reha-Zentrum Harz
Die Klinik
Integriert in die Teufelsbad Fachklinik Blankenburg erbringt das ambulante Sport- und Rehabilitationszentrum Harz seine Leistungen. Es bietet Ihnen in allen Fragen der Prävention und Rehabilitation ein umfangreiches Angebot, welches Ihnen nach ärztlicher Behandlung eine optimale Wiedereingliederung in Ihr Alltags- und Berufsleben ermöglichen soll. Die Einrichtung wurde 1997 in modernster, behindertengerechter Innenarchitektur errichtet und seit dem 01.03.2007 werden sämtliche ambulante Leistungen separat in unserem Sport- und Rehabilitationszentrum durchgeführt.
Unser Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Akut-Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Vereinen und Selbsthilfegruppen eine umfangreiche regionale ambulante Versorgung zu erzielen.
Wir bieten ambulante orthopädische, traumatologische und rheumatologische Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Vorsorgemaßnahmen (Badekur), erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP), Nachsorge der Dt. Rentenversicherung Mitteldeutschland, IRENA der Dt. Rentenversicherung Bund an sowie die Durchführung von Rehabilitationssport und Verordnungen Physiotherapie über die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft.
Die ambulante Rehabilitation hat das Ziel, den Menschen in wohnortnaher Umgebung zu versorgen. Der Patient kommt an 5 Tagen pro Woche für 4-6 Stunden zur Behandlung in die Klinik und ist in der Regel am Nachmittag bzw. Abend wieder in seinem häuslichen Umfeld.
Diese Leistungen erbringen wir im Auftrag der
- gesetzlichen Krankenkassen
- gesetzlichen Rentenversicherung
- privaten Krankenkassen
- Heilfürsorge
- Berufsgenossenschaften
- Selbstzahler
- Knappschaft-Bahn-See
- Beihilfe
Unsere Behandlungsschwerpunkte
- Entzündungs- und stoffwechselbedingte muskuloskeletale Krankheiten, insbesondere rheumatische Gelenk- und Wirbelsäulenkrankheiten
- Degenerative muskuloskeletale Krankheiten
- Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildungen, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane
- Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane
Alle Leistungen werden auch im Rahmen der Anschlussheilbehandlung (AHB) erbracht.
Medizinische Voraussetzungen
- Fähigkeitsstörungen vorliegen oder Beeinträchtigungen drohen oder bereits manifest sind, d.h. Rehabilitationsbedürftigkeit besteht als Folge von Schädigungen, die durch muskuloskeletale Erkrankungen oder Verletzungsfolgen verursacht sind,
- Rehabilitationsfähigkeit besteht,
- eine positive Rehabilitationsprognose gestellt werden kann,
- die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausschlusskriterien
- eine kurative Behandlung einschließlich Heil- und Hilfsmittelversorgung reicht aus
- eine stationäre Behandlung in einer Rehabilitationsklinik ist notwendig wegen
- der Art oder des Ausmaßes der Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen, die durch ambulante Rehabilitation nicht ausreichend behandelt werden kann
- stark ausgeprägter Multimorbilität
- mangelnder psychischer Belastbarkeit
- der Notwendigkeit pflegerischer Betreuung und ständiger ärztlicher Überwachung
- der Notwendigkeit einer zeitweisen Entlastung und Distanzierung vom sozialen Umfeld





